Übersetzen
Der Begriff „Übersetzen“ wird oft fälschlicherweise sowohl für die mündliche Übertragung von Inhalten von einer in eine andere Sprache benutzt als auch für die schriftliche Übertragung von Texten. Tatsächlich beschreibt „Übersetzen“ ausschließlich die schriftliche Übertragung. Die mündliche Variante wird als „Dolmetschen“ bezeichnet.
Ihre Texte, z.B. Verträge aller Art wie Kaufverträge, Arbeitsverträge, Wartungsverträge, Handelsregisterauszüge, Dienstleistungsvereinbarungen, Gerichtsurteile, SOPs, technische Maschinenbeschreibungen, Betriebsvereinbarungen, und vieles mehr werden durch mich mit meiner mehr als 20-jährigen Berufserfahrung professionell, idiomatisch auf den Punkt und zuverlässig übersetzt.
Als vom Landgericht öffentlich bestellte Urkundenübersetzerin darf ich beglaubigte Übersetzungen für die Sprachen Deutsch und Englisch anfertigen.
Als Übersetzerin bin ich Mitglied im BDÜ e.V., dem Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer.
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